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Gasanlagen sind Anlagenteile, die aufgrund der notwendigen Sicherheit, regelmäßig überprüft werden sollen.

In Straßenfahrzeugen (Wohnwagen/Wohnmobile) ist diese Überprüfung alle zwei Jahre gewährleistet, da bei der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung auf Verkehrsicherheit diese Anlagen in diese Vorschrift mit eingebunden sind.

Bei Booten und Yachten liegt die Einhaltung der Prüfperioden in der Verantwortung der Eigner. Schwierig ist es dann, in einem Schadensfalle den funktionstechnisch unbedenklichem Zustand der Gasanlage nachzuweisen, wenn keine Prüfung seitens eines anerkannten Sachverständigen vorgelegt werden kann. Auch viele Hafenbetreiber fordern mittlerweile diesen Nachweis.

Wir sind von dem Deutschen Verband für Flüssiggas als Sachverständige für Gasanlagen in Fahrzeugen und Booten anerkannt und installieren / überprüfen Gasanlagen nach den Regel G 607 und G 608. Auf Wunsch auch vor Ort. Bei einwandfreien Anlagen erstellen wir darüber anerkannte Zertifikate nach den genannten Regelwerken.

Yacht Service Reimold | info@yacht-centrum-seckach.de